Strafverfahrensregister

Strafverfahrensregister
ein beim  Bundeszentralregister zu führendes zentrales staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister.
- 1. Rechtsgrundlage: §§ 474–477 der Strafprozessordnung.
- 2. Bedeutung: Zentrale Erfassung der von den Staatsanwaltschaften geführten Verfahren zum Zwecke der Strafverfolgung und Strafvollstreckung; v.a. zum Zwecke der Ermittlung überörtlicher Täter und Mehrfachtäter und um Doppelverfahren zu vermeiden.
- 3. Auskünfte werden grundsätzlich nur den Strafverfolgungsbehörden und in Ausnahmefällen den Verfassungsschutzbehörden erteilt. Auskünfte an einen Betroffenen nach § 19 des Bundesdatenschutzgesetzes sind nur im Einvernehmen mit der mitteilenden Staatsanwaltschaft möglich (§ 477 StPO).

Lexikon der Economics. 2013.

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